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BSG, 22.02.1989 - 10 RKg 22/87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verordnung ( EWG ) Nr. 1408/71 Art. 73, Art. 76
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 13.11.1984 - 191/83
Salzano
Auszug aus BSG, 22.02.1989 - 10 RKg 22/87
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 13. November 1984 - 191/83 - entschieden, daß der Anspruch auf die Leistungen in dem Wohnland des Berechtigten dann nicht ausgesetzt werden, wenn die Familienleistungen nach italienischem Recht in dem Wohnland der Familienangehörigen nur deshalb nicht gezahlt werden, weil ein Antrag auf diese Leistungen nicht gestellt ist.Das Urteil des EuGH vom 13. November 1984 - 191/83 - steht dem bei der Anwendung des Artikel 76 der Verordnung ( EWG ) Nr. 1408/71 entgegen.
- EuGH, 23.04.1986 - 153/84
Ferraioli / Deutsche Bundespost
Auszug aus BSG, 22.02.1989 - 10 RKg 22/87
Dadurch, daß die in Italien lebende und als Arbeitnehmerin beschäftigte Ehefrau des Klägers bis zum Ende des Jahres 1983 Familienleistungen nach italienischem Recht von dem zuständigen italienischen Leistungsträger für die Söhne Marco und Lukas Oliver erhielt, war nach der Prioritätsregel des Artikel 76 der Verordnung ( EWG ) Nr. 1408/71 der Anspruch des Klägers auf das Kindergeld gegen die Beklagte in dieser Höhe ausgesetzt (Urteil des EuGH vom 23. April 1986 - 153/84 -).